Der Rückbau oder Abbruch von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen in Haltern ist an strenge behördliche Auflagen gebunden.
Hier geht nicht, mal eben einen Bagger bestellen und weg damit... Die baulichen Anlagen in Haltern müssen vor dem Abbruch auf Bau- und Schadstoffe untersucht werden. Diese werden in einem sogenannten Schadstoffkataster / Gefahrstoffkataster erfasst. Die Erstellung eines Schadstoffkatasters wird in der Regel behördlich gefordert für die Genehmigung des Abbruchs der baulichen Anlage.
Ein Schadstoffkataster/ Gefahrstoffkataster ist wichtig für die spätere Entsorgung der Bau- und Schadstoffe. Bauherren in Haltern müssen bei beabsichtigten Umbauarbeiten oder Abbrucharbeiten von baulichen Anlagen in Haltern vorher klären, welche gesetzlichen Vorgaben für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einzuhalten sind. Sind durch Schadstoffe besondere Schutzmaßnahmen für alle Beteiligte erforderlich!
Die Experten von SMA untersuchen mittels Materialproben die baulichen Anlagen und erstellen aufgrund der Untersuchungsergebnisse ein Schadstoffkataster in den Regionen: Münster, Coesfeld, Billerbeck, Bergkamen, Borken, Emsdetten, Hamm, Gelsenkirchen, Bocholt, Reken, Wesel
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