SMA Gefahrstoffkataster Schadstoffkataster Hilchenbach Nordrhein-Westfalen Schadstoffanalytik Thermografie Ozonbehandlung Schadstofuntersuchung  Schimmelchek Schimmelanalysenalyse Asbestmessung Asbesttest Asbestanalyse Asbestuntersuchung Umweltlabor Schadstoffe im Fertighaus  Radonmessung  Radonuntersuchung  Partikel Fasern Mikrofasern Nanopartikel Diagnostik von Gebäuden Gebäudediagnostik Meschede, Eslohe, Plettenberg, Finnentrop, Attendorn, Kirchhunden, Bad Berleburg, Hilchenbach, Sundern
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Schadstoffkataster Lennestadt - Gefährdungsbeurteilung von Schadstoffen in Lennestadt

Der Rückbau oder Abbruch von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen in Lennestadt ist an strenge behördliche Auflagen gebunden.

Hier geht nicht, mal eben einen Bagger bestellen und weg damit...
Die baulichen Anlagen in Lennestadt müssen vor dem Abbruch auf Bau- und Schadstoffe untersucht werden. Diese werden in einem sogenannten Schadstoffkataster / Gefahrstoffkataster erfasst.
Die Erstellung eines Schadstoffkatasters wird in der Regel behördlich gefordert für die Genehmigung des Abbruchs der baulichen Anlage.

Ein Schadstoffkataster/ Gefahrstoffkataster ist wichtig für die spätere Entsorgung der Bau- und Schadstoffe.
Bauherren in Lennestadt müssen bei beabsichtigten Umbauarbeiten oder Abbrucharbeiten von baulichen Anlagen in Lennestadt vorher klären, welche gesetzlichen Vorgaben für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einzuhalten sind. Sind durch Schadstoffe besondere Schutzmaßnahmen für alle Beteiligte erforderlich!

Die Experten von SMA untersuchen mittels Materialproben die baulichen Anlagen und erstellen aufgrund der Untersuchungsergebnisse ein Schadstoffkataster in den Regionen: Meschede, Eslohe, Plettenberg, Finnentrop, Attendorn, Kirchhunden, Bad Berleburg, Hilchenbach, Sundern

 

Schadstoffkataster / Gefahrstoffkataster erstellen in Lennestadt - bundesweite kostenlose Direktrufnummer: 08000 680 680

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltfreundlichen Bewirtschaftung von Abfällen, auch in der Region Lennestadt (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG).  Mehr dazu auf der Seite    www.bmuv.de

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat am 1. Juni 2012 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes beinhaltet das Recycling von Abfällen, hier soll die Getrenntsammlungspflicht von Abfällen gestärkt werden. Diesem Gesetz geschuldet ist daher die Trennung des anfallenden Bauschutt bei Abbruch von baulichen Anlagen.

Durch die Erstellung eines Schadstoffkataster und der fachgerechten Entsorgung des Abraums kommen Sie dieser gesetzlichen Vorgabe nach. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des KrWG trägt in jedem Fall der Bauherr bezw. der Auftraggeber.

Damit Sie auch in Lennestadt auf der sicheren Seite sind, beraten und informieren wir Sie gerne über das Thema Schadstoffkataster bei einem persönlichen Gespräch

Unsere Leistungen für Bauherren in Lennestadt:
 

  • Begutachtung des Baubestand
     
  • Falls erforderlich, Entnahme von Proben
     
  • Untersuchung im Labor der entnommen Proben
     
  • Baustoffe nach dem gültigen Abfallschlüssel klassifizieren
     
  • Das Volumen der zu entsorgenden Baustoffe ermitteln
     
  • Berechnung der anfallenden Entsorgungskosten
     
  • Erstellen eines Schadstoffkatasters
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Bauliche Anlagen und Gebäude in Lennestadt werden häufig vor der Wiederbebauung zurückgebaut bezw. abgebrochen.

Im alten Baubestand sind Schadstoffe verschiedenster Art enthalten, so z.B. PCB- polychlorierte Biphenyle, PAK- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Asbest, teerhaltige Baustoffe, Holzschutzmittel, Mineralfasern  u.v.m. 
Die Schadstoffe können in der Bausubstanz enthalten sein, oder sind nutzungsbedingt entstanden.

Diese Schadstoffe sind in vielen Fällen nicht auf Anhieb erkennbar, hier bedarf es vor Baubeginn einer Untersuchung durch einen fachkundigen Sachverständigen.

Für den Rückbau von Altbauten in Lennestadt gibt es strenge behördliche Auflagen.

Diese behördlichen Auflagen gelten für den eigentlichen Abbruch, aber auch für die Entsorgung der belasteten Baumaterialien bezw. des Bauschutt. Diese Regelungen dienen in erster Linie dem Umweltschutz, aber auch dem Schutz der an den Arbeiten beteiligten Arbeitskräften.

Gefährdungsbeurteilung von Schadstoffen bei Abfällen infolge von Abbrucharbeiten in Lennestadt

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Vertrauen Sie in Lennestadt bei der Erstellung eines Schadstoffkataster / Gefahrstoffkataster vor Abbrucharbeiten den Experten von SMA.
 

Nach der Sichtung von Bestandsplänen erfolgt eine umfangreiche Objektbesichtigung mit Entnahme von Proben verdächtiger Bausubstanz. Diese Proben werden anschließend in unserem Umweltlabor auf Schadstoffe untersucht. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse erhalten Sie eine Zusammenstellung aller gefundenen Schadstoffe sowie das weiter Vorgehen beim Abbruch und der Entsorgung des Materials.

Schadstoffkataster / Gefahrstoffkataster erstellen in Lennestadt - bundesweite kostenlose Direktrufnummer: 08000 680 680

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Lennestadt mit der Postleitzahl 57368 gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen NRW. Lennestadt hat ca. 25900 Einwohner und eine Fläche von ca. 135 qkm. Lennestadt gehört zum Kreis Olpe. Nachbarorte sind Meschede, Eslohe, Plettenberg, Finnentrop, Attendorn, Kirchhunden, Bad Berleburg, Hilchenbach, Sundern