Bauliche Anlagen und Gebäude in Nürmbrecht werden häufig vor der Wiederbebauung zurückgebaut bezw. abgebrochen.
Im alten Baubestand sind Schadstoffe verschiedenster Art enthalten, so z.B. PCB- polychlorierte Biphenyle, PAK- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Asbest, teerhaltige Baustoffe, Holzschutzmittel, Mineralfasern u.v.m. Die Schadstoffe können in der Bausubstanz enthalten sein, oder sind nutzungsbedingt entstanden.
Diese Schadstoffe sind in vielen Fällen nicht auf Anhieb erkennbar, hier bedarf es vor Baubeginn einer Untersuchung durch einen fachkundigen Sachverständigen.
Für den Rückbau von Altbauten in Nürmbrecht gibt es strenge behördliche Auflagen.
Diese behördlichen Auflagen gelten für den eigentlichen Abbruch, aber auch für die Entsorgung der belasteten Baumaterialien bezw. des Bauschutt. Diese Regelungen dienen in erster Linie dem Umweltschutz, aber auch dem Schutz der an den Arbeiten beteiligten Arbeitskräften.
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